HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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Urheberrecht
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UNSERE AGB
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine andersweitige Vermietung des angebotenen Materials bis zum Vertragsabschluss wird ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Abreden einschl. der Nebenabreden bedürfen der Schriftform. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug . Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Wir gewähren ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zumachen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Für jede erforderliche Folgemahnung können dem Kunden einen höheren Betrag in Rechnung stellen.
3. Mitwirkungspflichten/Obliegenheiten
Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Beim Zeltverleih gilt: Für Festzelte über 70 qm ist eine Bauabnahme erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Der Auftragnehmer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Pro 100 qm sind Feuerlöscher mit ca. 6 kg erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 1m zu befestigen. Der Kunde hat den Auftragnehmer auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen. Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Schirme etc. sind bei Sturm zu schließen und gegen entsprechende Schäden zu sichern.
4. Haftung und Ersatz
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wieder-beschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln (1 m Tiefe) bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung.
5. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Auftrag ist binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung möglich.
Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten.
6. Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden.
Änderungen der angegeben Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.